Die Beschwerde, die am 27.10.2011 beim Bundesverfassungsgericht einging, und der gleichzeitig gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung richtet sich gegen das neu gewählte Gremium zur parlamentarischen Kontrolle des Euro-Rettungsschirms EFSF. In Fällen besonderer Eilbedürftigkeit und/oder Vertraulichkeit soll dieses neunköpfige Gremium aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses über Notmaßnahmen für Krisenstaaten entscheiden.
Peter Danckert vertritt die Auffassung, dass die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen des Bundestags auf ein solches Kleinstgremium seine Rechte als Abgeordneter aus Art. 38 GG verfassungsrechtlich einschränkt.
Er hat die Klage gemeinsam mit seinem Kollegen Swen Schulz eingereicht.
Peter
Danckert begrüßt das Bundesverfassungsgerichtsurteil in Sachen
Griechenlandpaket/Euro-Rettung vom 07.09.2011. Der zweite Senat des höchsten
deutschen Gerichts wies die Klage der Professoren Hankel, Nölling,
Schachtschneider, Spethmann und Starbatty sowie des CSU-Abgeordneten Peter
Gauweiler gegen den Euro-Rettungsschirm ab und stärkte somit die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages.
Dieser muss nach wie vor unabhängig und ohne Vorgaben der Bundesregierung über
finanzielle Einnahmen und Ausgaben
entscheiden können. Ein Zahlungsautomatismus
dürfe nicht entstehen, da das Budgetrecht Vorrecht des Parlaments bleiben muss.
Die Gesetze
zur Rettung Griechenlands sowie zum derzeitigen Euro-Rettungsschirm (EFSF) verstoßen laut Bundesverfassungsgericht
nicht gegen das deutsche Grundgesetz. In Zukunft muss allerdings vor jeder Gewährung
von Hilfsmaßnahmen die Zustimmung des Haushaltsausschusses zwingend erwirkt
werden. Sobald diese Beteiligung nicht mehr gewährleistet wird, gibt das
Gericht jedem Bürger das Recht, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Das Urteil
steht somit in Einklang mit der Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion und gibt
den Weg für den dauerhaften Rettungsschirm ESM frei.
Zwei zentrale Aspekte führen dazu, dass in Zukunft die
politische Partizipation Älterer eine zunehmende Bedeutung erhalten wird.
Einerseits wird die Beteiligung aufgrund der zunehmenden Anzahl der Senioren
steigen (im Jahr 2050 wird jeder dritte Deutsche 60 Jahre oder älter sein,
jeder neunte sogar 80 Jahre oder älter1) und andererseits verfügen
„ältere Menschen heute, im Vergleich zu früheren Generationen, über einen
größeren materiellen Spielraum, bessere Gesundheit und höhere Bildung."
Daraus können wir schlussfolgern, dass die politische Aktivität dieser
Gesellschaftsgruppe in Deutschland steigen wird, was auch durch
Freiwilligensurveys bereits belegt ist.