| Bundesverfasungsgericht bestätigt Euro-Hilfen |
| Montag, 12. September 2011 | |
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Peter Danckert begrüßt das Bundesverfassungsgerichtsurteil in Sachen Griechenlandpaket/Euro-Rettung vom 07.09.2011. Der zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts wies die Klage der Professoren Hankel, Nölling, Schachtschneider, Spethmann und Starbatty sowie des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler gegen den Euro-Rettungsschirm ab und stärkte somit die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages. Dieser muss nach wie vor unabhängig und ohne Vorgaben der Bundesregierung über finanzielle Einnahmen und Ausgaben entscheiden können. Ein Zahlungsautomatismus dürfe nicht entstehen, da das Budgetrecht Vorrecht des Parlaments bleiben muss. Die Gesetze zur Rettung Griechenlands sowie zum derzeitigen Euro-Rettungsschirm (EFSF) verstoßen laut Bundesverfassungsgericht nicht gegen das deutsche Grundgesetz. In Zukunft muss allerdings vor jeder Gewährung von Hilfsmaßnahmen die Zustimmung des Haushaltsausschusses zwingend erwirkt werden. Sobald diese Beteiligung nicht mehr gewährleistet wird, gibt das Gericht jedem Bürger das Recht, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Das Urteil steht somit in Einklang mit der Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion und gibt den Weg für den dauerhaften Rettungsschirm ESM frei.
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