Peter Danckert reicht Beschwerde gegen das neue Sondergremium beim Bundesverfassungsgericht ein
Donnerstag, 27. Oktober 2011

Die Beschwerde, die am 27.10.2011 beim Bundesverfassungsgericht einging, und der gleichzeitig gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung richtet sich gegen das neu gewählte Gremium zur parlamentarischen Kontrolle des Euro-Rettungsschirms EFSF. In Fällen besonderer Eilbedürftigkeit und/oder Vertraulichkeit soll dieses neunköpfige Gremium aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses über Notmaßnahmen für Krisenstaaten entscheiden.

Peter Danckert vertritt die Auffassung, dass die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen des Bundestags  auf ein solches Kleinstgremium seine Rechte als Abgeordneter aus Art. 38 GG verfassungsrechtlich einschränkt.

Er hat die Klage gemeinsam mit seinem Kollegen Swen Schulz eingereicht.

Lesen Sie hier die komplette Antragsschrift.

 
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